Hämophilie


Hämophilie Magazin

FISCHERS Apotheken – Ihre Expertenapotheke für Hämophilie


Wegen einer Gesetzesänderung können Hämophile ihre Rezepte ab dem 01.09.2020 in Apotheken einlösen. Die normale Versorgung findet also nicht mehr über Ihr Hämophiliezentrum statt. Sicher haben Sie dazu Fragen, die wir Ihnen gerne beantworten.
Natürlich haben wir als Ihre Gesundheitsexperten uns für Sie im Spezialgebiet Hämophilie weitergebildet, sodass wir auch hier Ihr kompetenter Ansprechpartner sind. Seit einigen Jahren ist uns die Arbeit mit dieser speziellen Art der Patientenversorgung vertraut. Aus diesem Grund können Sie von einer professionellen Betreuung in unseren Apotheken ausgehen. 

Gerne können Sie aus diversen Bestellmöglichkeiten wählen.

-        Vor Ort in den FISCHERS Apotheken in Schleswig, Groß Wittensee und Ostenfeld (Husum)

-        Telefonisch unter:04621 96110

-        Per eMail haemophilie@fischers-apotheke.de         

-        Im Webshop: www.fischers-apotheke.de


Durch unsere Standorte können wir es ermöglichen, Patienten in ganz Schleswig Holstein zu versorgen und innerhalb von wenigen Stunden zu beliefern.



Notfallversorgung: Im Notfall verfügen wir über eine Notfallrufnummer, wodurch bei Bedarf auch nach den Schließzeiten der Apotheke (365 Tage, 24/7) auf ein Notfalldepot zurückgegriffen werden kann und Patienten auch bei spontanen Ereignissen mit ihren lebenswichtigen Medikamenten versorgt werden können.     



Unser Botenservice steht Ihnen von Montags bis Freitags zur Verfügung. Eine Abholung in Ihrer Wunschfiliale ist selbstverständlich auch möglich.


Wir sind Mitglied im Verband der Hämophilie Apotheken e.V. 


Was ist Hämophilie:

Hämophilie ist eine Erbkrankheit, die zu einer Störung der Blutgerinnung führt und hauptsächlich bei Männern auftritt. Das Blut der Patienten gerinnt nicht oder nur verzögert. Somit kann es zu spontanen Blutungen ohne sichtbare Wunden kommen.
Je nach Art der Hämophilie fehlt ein bestimmter Gerinnungsfaktor, der maßgeblich an der Blutgerinnung beteiligt ist, zum Teil oder vollständig. 
Bei schweren Formen wird die Erkrankung schon im Kleinkindalter diagnostiziert. Moderate Formen werden oft erst später erkannt, wenn es z.B. bei kleineren Eingriffen vermehrt zu Blutungen kommt.

FAQ:

-        Ändert sich die Zuzahlung?

Durch die Gesetzesänderung fällt eine Zuzahlung von 10€ pro Verordnungszeile an, also maximal 30€ pro Rezept. Sprechen Sie uns oder Ihren Arzt auf die entsprechende Verordnung an. Möglicherweise lassen sich verschiedene Positionen zusammenfassen, sodass Sie möglichst wenig Zuzahlung leisten müssen. 
Sprechen Sie auch Ihre Krankenkasse wegen einer Zuzahlungsbefreiung an: 
Normalerweise müssen 2% des Bruttojahreseinkommens selbst an Zuzahlungen aufgebracht werden, bei chronisch Kranken sind es 1% Eigenleistung - alles darüber hinaus zahlt Ihre gesetzliche Krankenkasse. 

-        Haben wir Ihre benötigten Faktorpräparate vorrätig? 
Gerne stimmen wir uns mit Ihnen ab, sodass wir immer eine gewisse Menge von Ihrem Faktorpräparat vorrätig haben. Melden Sie sich dazu bitte vorab in einer unserer Filialen. Eine Beschaffung Ihrer Präparate ist aber im Regelfall kurzfristig möglich.

-        Kommen die Medikamente kühl zu Hause an?
Natürlich achten wir bei der Auslieferung genauestens darauf die Kühlkette einzuhalten. Spezielle Kühlboxen und Thermometer mit Aufzeichnungsfunktion kommen hier zur Anwendung.

-        Müssen Sie dann immer noch regelmäßig in Ihr Hämophiliezentrum?

Um eine optimale Therapiegrundlage aufrechtzuerhalten sind regelmäßige Checkups durch die Spezialisten sehr wichtig. Außerdem stellt Ihr behandelnder Hämophilie-Arzt die Rezepte für die benötigten Arzneimittel und Faktorpräparate aus.

-        Welche Daten werden gesammelt?

Da Faktorpräpatate Blutprodukte sind, unterstehen sie dem Transfusiongesetz (TFG). Das TFG regelt den Umgang und die Nachweis- und Dokumentationspflichten mit Blutprodukten. Deswegen ist die Apotheke gesetzlich dazu verpflichtet Daten über die Abgabe Ihrer Faktorpräparate zu dokumentieren und diese Informationen zum Wohle der Patientensicherheit 30 Jahre aufzubewahren. Außerdem müssen die Apotheken Ihrem Arzt folgende Informationen nach Abgabe der Faktorpräparate mitteilen:

·       Name des abgegebenen Arzneimittels

·       Chargenbezeichnungen der einzelnen Packungen 

·       Menge der abgegebenen Packungen

·       Datum der Abgabe

·       Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten

Ihr Arzt wiederum gleicht diese Informationen mit Ihrem Substitutionstagebuch ab und meldet seinerseits die Informationen verschlüsselt an das Melderegister im Paul Ehrlich Institut (Deutsches Hämophilieregister).
Weitere Informationen (Aufgaben zum Melderegister finden Sie hier: https://www.pei.de/DE/regulation/melden/dhr/dhr-node.html)

 

Haben Sie weitere Fragen? Gerne beraten wir Sie persönlich!
Ihr Team der FISCHERS Apotheken